Schriftliche Anfrage + Presse

Beratungsangebote nach Schwangerschaftskonfliktgesetz bei freien Trägern: Wie sind die Träger aktuell aufgestellt?

Unzureichendes Beratungsangebot für Schwangerschaftsabbrüche – Berlin verletzt gesetzliche Mindestvorgaben zu Beratungsangeboten gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz. Mehr als zehn Vollzeitstellen fehlen aktuell. Das hat die schriftliche Anfrage von Catherina Pieroth-Manelli und mir ergeben.

Hier geht es zur schriftlichen Anfrage samt Antworten.

Über diese Schieflage hat auch der Tagesspiegel berichtet. Hier geht es zum Artikel.