Antrag der Grünen Fraktion

Reproduktive Selbstbestimmung verwirklichen – Bundesratsinitiative zur Streichung des § 218 StGB

Wer in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, begeht eine Straftat. Diese Straftat ist nur durch eine Ausnahmeregelung, den Beratungsschein in den ersten 12 Wochen, straffrei. Vielen Menschen ist nicht bewusst, welche Hürden ungewollt Schwangere überwinden müssen, um einen Abbruch vorzunehmen.

Die Ampel-Regierung hat deswegen eine Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung eingesetzt. Diese Kommission war in ihrem Urteil sehr klar: Der Abbruch in den ersten zwölf Wochen eine Schwangerschaft hat nichts im Strafgesetzbuch zu suchen. Es wurden also klare Empfehlungen ausgesprochen – jetzt ist es an der Zeit, diese umzusetzen!

Schwangerschaftsabbrüche müssen in Deutschland legal und sicher sein. Dass dies möglich ist, zeigen nicht nur die Länder um uns herum. Die Frauen in den neuen Bundesländern mussten erleben, dass ihnen das Recht auf legale Abbrüche genommen wurde. Es ist an der Zeit, dass alle Schwangeren selbstbestimmt über ihren eigenen Körper entscheiden können. Berlin als offene und vielfältige Hauptstadt muss deshalb im Bundesrat fordern, dass der § 218 StGB gestrichen wird. Wir brauchen eine neue Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen, die in unsere heutige Zeit passt. Das findet mit 83 Prozent auch die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung.

Ich erwarte, dass die Bundesregierung diese Legislaturperiode nutzt, um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland neu zu regeln. Damit endlich gilt: Mein Körper – meine Entscheidung!

Aus diesem Grund haben wir als Grüne Fraktion einen Antrag zur Streichung des § 218 StGB ins Plenum eingebracht. Das Protokoll der Behandlung im Plenum vom 26.09.2024 ist hier auf den Seiten 5178 bis 5182 zu finden. Die Koalition muss Farbe bekennen, wenn sie sich wirklich für den Schutz von Schwangeren einsetzen will.

Auch der Tagesspiegel hat zu diesem Thema berichtet. Hier geht es zum Artikel.