Schriftliche Anfrage

Schutz von Mitarbeitenden in Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen zu häuslicher Gewalt – Wer schützt die, die Schutz bieten?

Der Schutz von Mitarbeitenden in Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen zu häuslicher Gewalt ist in Berlin weiterhin undurchsichtig. Das zeigt meine schriftliche Anfrage vom 12.08.24. Lesen Sie hier die Antworten des Senats.

Laut der Antwort des Senats auf meine Anfrage ist eine automatisierte Auswertung von Übergriffen und Bedrohungen von Mitarbeitenden in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für Betroffene von Gewalt durch die Polizei nicht möglich. Im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) ist nur die Begrifflichkeit „Frauenhaus“ recherchierbar, weitere Schutzeinrichtungen oder Fachberatungsstellen werden nicht abgebildet. Auch eine Bewertung der Sicherheitslage von Schutzeinrichtungen ist nicht möglich, da diese jeweils im Einzelfall passiert.