Schriftliche Anfrage

Selbständigkeit von Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund – Wie unterstützt der Senat konkret?

Frauen mit Migrations- und Fluchterfahrung stehen auf dem Weg in die Selbstständigkeit vor besonderen Herausforderungen – von bürokratischen Hürden bis hin zu fehlenden Netzwerken. Dennoch gibt es in Berlin zahlreiche Frauen, die diesen Schritt gehen wollen. Die Frage ist: Wie unterstützt der Senat sie dabei?

In seiner Antwort auf Tuba Bozkurts und meine schriftliche Anfrage verweist der Senat auf verschiedene Fördermaßnahmen. Dazu gehören unter anderem das „COMPETENZentrum für Selbständige“, das Frauen mit Migrations- und Fluchterfahrung durch Qualifizierung, Coaching und Mentoring beim Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt, sowie der „Frauenalia’s Hub“, ein Zentrum für migrantische Gründerinnen.

Im Mikrozensus 2023 wurden in Berlin 37.000 weibliche Selbstständige mit Migrationshintergrund erfasst. Es ist wichtig, dass wir strukturelle Hürden abbauen, damit sich noch mehr Frauen in Berlin entscheiden zu gründen.

Für uns ist klar: Frauen mit Migrations- und Fluchterfahrung müssen gezielt gefördert werden. Der Senat hat sich in seiner Koalitionsvereinbarung zur Unterstützung von Gründerinnen bekannt – wir werden ihn an diesem Versprechen messen.

Auch nd hat über unseren Antrag berichtet: Integration – Migrantinnen in Berlin: Von wegen Gründerväter | nd-aktuell.de