Schriftliche Anfrage

Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW in Berlin

45 Jahre UN-Frauenrechtskonvention – ein Grund zum Feiern, aber auch zum Fordern!

Seit 2018 gilt die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW oder Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women = Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) auch in Deutschland, doch der schwarz rote Berliner Senat hat immer noch viel zu tun. Ich habe dazu eine schriftliche Anfrage an den Senat gestellt, die hier zu finden ist.

Auf dem Podium zum 45-jährigen Jubiläum der UN-Frauenrechtskonvention habe ich erläutert, dass CEDAW im Alltag des Parlaments nur eine untergeordnete Rolle spielt. Umso wichtiger, dass die Fachebene die Frauenrechtskonvention auf dem Schirm hat. Beim Thema Gender Mainstreaming z.B. fehlen klare Zielvorgaben. Beim Gewaltschutz muss der Senat entschlossener handeln. Lebenswichtige Maßnahmen wie interdisziplinäre Fallkonferenzen werden immer noch nicht umgesetzt. Leidtragende sind die von Gewalt Betroffenen.

Wir fordern klare Prioritäten und konkrete Maßnahmen!