Kommentar

Verweis von Wasserspielplatz: Die Schieflage der Gleichberechtigung wird überdeutlich

Kommentar von Bahar Haghanipour, MdA zur abgewiesenen Klage einer Frau im Fall um Platzverweis von Berliner Wasserspielplatz

Wegen eines Platzverweises vom Wasserspielplatz „Plantsche“ zog eine Berlinerin unter Berufung auf das Andidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) vor Gericht. Die 38-Jährige sah sich diskriminiert, weil sie wegen ihres nackten Oberkörpers des Geländes verwiesen worden war, und verlangte wenigstens 10 000 Euro als Entschädigung. Nun hat das Landesgericht Berlin die Klage der Frau abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Hierzu kommentiert Bahar Haghanipour, MdA, frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus:
 
 „Es ist völlig verquer: Frauen werden im öffentlichen Raum Verhaltensweisen abgesprochen, die bei Männern als normal akzeptiert und toleriert werden. Für viele Frauen ist diese Erfahrung zutiefst demütigend. Die Schieflage der Gleichberechtigung wird durch den Platzverweis einer Frau auf dem Wasserspielplatz Plantsche überdeutlich.

Ein Teilerfolg ist: Die Klägerin Lebreton hat bereits bewirkt, dass die Nutzungsordnung ergänzt wurde. Auch ist klar: Das LADG muss eingehalten werden. Ich wünsche ihr weiterhin viel Kraft und Mut für ihren Kampf.“